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Arbeitsrecht für Arbeitgeber


Bei der Umsetzung einer arbeitsrechtlichen Maßnahme sind für den Arbeitgeber zahlreiche arbeitsrechtliche Bestimmungen zu beachten, die oftmals überwiegend dem Schutz des Arbeitnehmers dienen. Bevor Sie eine „Bauchentscheidung“ treffen, die möglicherweise später vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt wird, ist es empfehlenswert, schon im Vorfeld einer geplanten Maßnahme Rechtsrat einzuholen. Durch eine frühzeitige Rechtsberatung lassen sich kostenträchtige Formfehler vermeiden und können schon im Vorwege Weichen gestellt werden, die am Ende Kosten sparen.


Ich berate Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, u.a.:

  • Vorbereitung von Kündigungen sowie Vertretung in den sich anschließenden Kündigungsschutzprozessen
  • Vorbereitung von Massenentlassungen
  • Vorbereitung und Begleitung von Betriebsübergängen
  • Vorbereitung und Begleitung von Betriebsänderungen/Betriebsstillegungen einschließlich der Verhandlung von Interessenausgleich/Sozialplan
  • Outsourcing
  • Rechtssicheres Verfassen von Abmahnungen
  • Optimierung von Arbeitsverträgen
  • Befristung
  • Änderungskündigung
  • Abwehr von Teilzeitansprüchen
  • Beratung und Prozeßvertretung bei Streitigkeiten mit dem Betriebsrat
  • Vertretung in Einigungsstellenverfahren

Ich berate Sie außergerichtlich und vertrete Sie vor allen deutschen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

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