RECHTSANWÄLTIN

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Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht


Bei Ärzten besteht die fachärztliche Spezialisierung bereits seit langer Zeit, ist in der Öffentlichkeit weithin bekannt und wird auch entsprechend nachgefragt. Demgegenüber ist die entsprechende Fachausrichtung der Rechtsanwälte in Form der Fachanwaltsbezeichnung noch immer einem Großteil der Rechtssuchenden nicht geläufig.


Die Bezeichnung Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Arbeitsrecht darf von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nur an solche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen vergeben werden, die sich durch besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Rechtsgebiet des Arbeitsrechts besonders qualifiziert haben. Zudem ist der Fachanwalt bzw. die Fachanwältin für Arbeitsrecht verpflichtet, sich durch kontinuierliche Weiterbildung stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Sie befinden sich hier: Fachanwältin für Arbeitsrecht

Im Unterschied zu der Angabe von Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkten, die auf eigener Einschätzung des jeweiligen Rechtsanwaltes beruhen, liegt somit der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht die Beurteilung eines unabhängigen Gremiums der Rechtsanwaltskammer zugrunde.